BMFTR: Neue Förderrichtlinie fördert Forschung zu antimikrobieller Resistenz
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) hat am 24. November 2025 eine Förderrichtlinie veröffentlicht, die transnationale Forschungsprojekte im Rahmen der Europäischen Partnerschaft „One Health Antimicrobial Resistance“ (EUP OHAMR) unterstützt. Ziel ist es, innovative Behandlungsmöglichkeiten gegen antimikrobielle Resistenzen (AMR) zu entwickeln und die Therapieadhärenz zu verbessern, um die Gesundheit von Menschen, Tieren und der Umwelt zu schützen.
AMR stellt eine wachsende globale Herausforderung dar, die durch unsachgemäßen Einsatz von Antibiotika und Fungiziden angetrieben wird und zu Therapieversagen sowie erhöhter Sterblichkeit führt. Die EUP OHAMR, seit Juni 2025 aktiv und auf zehn Jahre angelegt, verbindet 53 Partner aus 30 Ländern und fokussiert sich auf Forschung, Kapazitätsaufbau und Datenmanagement. Der erste gemeinsame Forschungsaufruf konzentriert sich auf kosteneffiziente Behandlungsansätze und wird von 36 Förderorganisationen aus 28 Ländern unterstützt.

Die Förderung zielt darauf ab, neue Kombinationstherapien zu entwickeln, die die Wirksamkeit antimikrobieller Mittel steigern und Resistenzen verlangsamen, sowie Methoden zur Verbesserung der Therapieadhärenz zu fördern. Projekte sollen mindestens drei Partner aus verschiedenen Ländern umfassen, darunter zwei EU-Mitgliedsstaaten oder assoziierte Staaten, mit einer maximalen Verbundgröße von sechs Gruppen. Die Einbindung von Endnutzern wie Patienten oder Landwirten ist verpflichtend, um die Akzeptanz und Relevanz zu sichern.
Finanziell unterstützt werden können Ausgaben für Personal, Ausrüstung, Auftragsforschung und Open-Access-Publikationen, mit einem Höchstbetrag von 300.000 Euro für ein deutsches Projekt oder 500.000 Euro bei zwei Partnern über bis zu drei Jahre. Die Bewilligung erfolgt nach einem dreistufigen Verfahren, beginnend mit der Einreichung von Projektskizzen bis zum 2. Februar 2026 und ausführlichen Anträgen bis zum 17. Juni 2026. Die Förderung wird von einem gemeinsamen Sekretariat in Frankreich koordiniert und richtet sich an Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen und zivilgesellschaftliche Akteure, wobei Synergien durch internationale Zusammenarbeit Voraussetzung sind.
Die Richtlinie tritt mit Veröffentlichung in Kraft und läuft bis zum 30. Juni 2027, mit möglicher Verlängerung bis 2033, abhängig von der Gültigkeit der zugrunde liegenden EU-Verordnung. Sie soll die Krankheitslast durch AMR reduzieren und die Zusammenarbeit im Europäischen Forschungsraum stärken.
Die Einreichung erfolgt elektronisch über das Internet-Portal ( https://ptoutline.eu/app/OHAMR2026_OH-TREAT).
Original Publication:
Redaktion: X-Press Journalistenbüro GbR
Gender-Hinweis. Die in diesem Text verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich immer gleichermaßen auf weibliche, männliche und diverse Personen. Auf eine Doppel/Dreifachnennung und gegenderte Bezeichnungen wird zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet.




