Aktualisierte S3-Leitlinie empfiehlt Antikörpertherapien bei frühem Alzheimer

von | März 10, 2026 | Forschung, Gesundheit

Die S3-Leitlinie „Demenzen“ als Living Guideline der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) und der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) ist aktualisiert worden. Sie richtet sich an die Versorgung der bundesweit mehr als 1,8 Millionen Demenzkranken, von denen jährlich etwa 450.000 neu diagnostiziert werden. Den größten Anteil macht die Alzheimer-Demenz aus.

Die zweite turnusgemäße Aktualisierung enthält erstmals einen Vorschlag zum Einsatz der Anti-Amyloid-Antikörper Lecanemab und Donanemab in den Frühstadien der Alzheimer-Erkrankung. Die Expertinnen und Experten aus 37 Fachgesellschaften, Verbänden sowie Betroffenen- und Angehörigenorganisationen sprechen sich mit großer Mehrheit für diese Behandlungsoption aus, sofern eine gesicherte Beta-Amyloid-Pathologie vorliegt.

Neuronen. Symbolbild. Credits: Pixabay
Neuronen. Symbolbild. Credits: Pixabay

Die Antikörper reduzieren Amyloid-Ablagerungen im Gehirn, die als (Mit-)Ursache der Erkrankung gelten, indem sie an Vorstufen von Aggregaten oder Plaques binden und deren Abbau durch das Immunsystem fördern. Studien deuten darauf hin, dass sich das Fortschreiten der Erkrankung dadurch um etwa 30 Prozent verlangsamen lässt.

Die Leitlinie schränkt den Einsatz jedoch deutlich ein: Die Therapie kommt nur für Patientinnen und Patienten ohne zwei Kopien des Risikogens APOE-ε4 infrage; ein Gentest ist vorab erforderlich. Die Behandlung muss in einen umfassenden medizinischen und psychosozialen Plan eingebettet sein und darf nur durch erfahrene Fachärztinnen und Fachärzte für Neurologie oder Psychiatrie und Psychotherapie erfolgen, die über Möglichkeiten zur zeitnahen MRT-Diagnostik verfügen. Entsprechend der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist sie auf geeignete Zentren beschränkt.

Der G-BA hatte Mitte Februar 2026 für Lecanemab keinen Zusatznutzen festgestellt und folgte damit der Bewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Die Experten der Leitlinie kritisieren, dass nur Subgruppen analysiert wurden, was die Stichprobengröße reduzierte und bestehende Unterschiede statistisch nicht mehr sicher nachweisbar machte. Für Donanemab steht die abschließende G-BA-Entscheidung noch aus.

Die aktualisierte Leitlinie umfasst insgesamt 117 Empfehlungen zur Diagnostik, Therapie und Unterstützung von Betroffenen sowie Angehörigen. Neu hinzugekommen ist außerdem eine Empfehlung gegen den Einsatz der transkraniellen Ultraschallpulsstimulation, da hierfür keine ausreichende Evidenz vorliegt.

Die Living Guideline wird jährlich fortgeschrieben; die nächste Aktualisierung ist für 2027 vorgesehen. Sie ist digital über die Plattform MAGICApp zugänglich, inklusive direkter Verlinkung zugrundeliegender Studien.

Weitere Informationen:

• S3-Leitlinie Demenzen AWMF-Reg.-Nr. 038-013 | Die Leitlinie Demenzen auf MAGICApp | 09.03.2026: https://app.magicapp.org/#/guideline/nYPaxL

• S3-Leitlinie Demenzen – Living Guideline Leitlinien-Details | Die Leitlinie Demenzen auf der Website der AWMF | 09.03.2026: https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/038-013

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Redaktion: X-Press Journalistenbüro GbR

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