AOK fordert Nachbesserungen bei Notfallreform
Mit dem Kabinettsbeschluss zur Reform der Notfallversorgung startet das nächste große gesundheitspolitische Vorhaben ins parlamentarische Verfahren. Die AOK-Gemeinschaft begrüßt grundsätzlich den dritten Anlauf der Bundesregierung, sieht aber erheblichen Nachbesserungsbedarf. Die geplanten Regelungen würden die Notaufnahmen der Krankenhäuser nicht wirksam entlasten und könnten zu neuer Bürokratie führen.
Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, hob positiv hervor, dass der Entwurf die flächendeckende Einrichtung Integrierter Notfallzentren (INZ) an ausgewählten Krankenhäusern, die Verankerung des Rettungsdienstes im SGB V sowie die Vernetzung der Leitstellen 112 und 116117 zu einem einheitlichen Gesundheitsleitsystem vorsieht. Diese Punkte seien seit Jahren von der AOK gefordert worden.

Kritik übt die AOK jedoch an mehreren zentralen Stellen: Krankenhausstandorte ohne INZ könnten weiterhin ambulante Notfallversorgung anbieten. Zudem sei die Weiterleitung von Patientinnen und Patienten nach der Ersteinschätzung in die reguläre vertragsärztliche Versorgung zu unverbindlich geregelt. Ein einheitliches, standardisiertes Ersteinschätzungsinstrument für Leitstellen und INZ fehle ebenso wie eine klare Schnittstellenregelung zur geplanten Primärversorgung.
Auch der vorgesehene „jederzeit verfügbare aufsuchende Dienst“ durch Vertragsärztinnen und -ärzte wird als problematisch eingestuft. Er schaffe ein konkurrierendes Angebot zu den bestehenden Praxen und führe zu unnötigen Doppelstrukturen. Die AOK plädiert dafür, die konkrete Ausgestaltung der notdienstlichen Akutversorgung den Partnern der Bundesmantelverträge zu überlassen.
Zudem hält die AOK die von der Ministerin erwarteten Einsparungen von jährlich gut 1,2 Milliarden Euro für deutlich zu hoch gegriffen, während die Investitionskosten mit rund 140 Millionen Euro pro Jahr unterschätzt würden. Insgesamt bestehe die Gefahr, dass das Gesetz vor allem zusätzliche Bürokratie schaffe, ohne eine echte Steuerung der Patientenströme und substanzielle Entlastung zu erreichen.
Redaktion: X-Press Journalistenbüro GbR
Gender-Hinweis. Die in diesem Text verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich immer gleichermaßen auf weibliche, männliche und diverse Personen. Auf eine Doppel/Dreifachnennung und gegenderte Bezeichnungen wird zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet.




