Hessische Ärztekammer fordert gesetzliche Weiterbildungskooperation für Krankenhäuser

von | Apr. 2, 2026 | Forschung, Gesundheit, Politik

Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) fordert die Landesregierung auf, eine Verpflichtung zur Weiterbildungskooperation von Krankenhäusern im hessischen Krankenhausgesetz zu verankern. Hessen solle dabei dem Entwurf der nordrhein-westfälischen Landesregierung folgen und die Regelung zusätzlich auf den ambulanten Bereich ausweiten.

Vor dem Hintergrund der anstehenden Krankenhausreform sei es dringend notwendig, die ärztliche Weiterbildung von Beginn an mitzudenken, betonten die Delegierten. Ohne verpflichtende Kooperationen drohten durch die geplante Spezialisierung und die Zuteilung von Leistungsgruppen Engpässe bei der Ausbildung von Fachärztinnen und Fachärzten.

Symbolbild. Credits: Pixabay
Symbolbild. Credits: Pixabay

Eine gesetzlich verankerte Kooperationspflicht würde die Krankenhäuser dazu verpflichten, Weiterbildungsverbünde zu bilden. Dadurch könnten Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten in strukturierter Rotation die notwendigen Weiterbildungsinhalte absolvieren und die fachärztliche Qualifikation gesichert werden.

Die Landesärztekammer weist darauf hin, dass der aktuelle hessische Krankenhausplan bereits vorsieht, dass Krankenhäuser ihre Ausbildungskapazitäten – vor allem in der Pflege und bei anästhesietechnischen Assistenten – ausbauen sollen. Dieses Engagement werde sogar als Auswahlkriterium bei der Krankenhausplanung berücksichtigt. Die Weiterbildung der angehenden Fachärzte müsse jedoch ebenso systematisch abgesichert werden.

Die Delegiertenversammlung sieht in einer verpflichtenden Kooperation einen wichtigen Baustein, um trotz der Umstrukturierung im stationären Bereich eine qualitativ hochwertige fachärztliche Weiterbildung in Hessen langfristig zu gewährleisten.


Redaktion: X-Press Journalistenbüro GbR

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