AOK fordert Absenkung der Beweislast bei Behandlungsfehlern
Zum bundesweiten Tag des Patienten am 26. Januar bekräftigt der AOK-Bundesverband seine Forderung nach einer Weiterentwicklung der Patientenrechte. Insbesondere soll die Beweislast beim Nachweis von Behandlungs- und Pflegefehlern abgesenkt werden.
Patienten müssen derzeit nicht nur einen Fehler und einen Schaden nachweisen, sondern auch den ursächlichen Zusammenhang zwischen beiden. Aufgrund des Wissensgefälles zu Ärzten ist dies für medizinische Laien oft unmöglich. Der AOK-Bundesverband schlägt vor, dass künftig eine überwiegende Wahrscheinlichkeit von mehr als 50 Prozent für den Kausalzusammenhang ausreicht.

Der Verband begrüßt Initiativen des Patientenbeauftragten der Bundesregierung in diese Richtung und sieht weiteren Handlungsbedarf bei der Information von Patienten, ihrer Stärkung im Schadensfall sowie bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
Positiv hervorgehoben wird eine Regelung des Bundesjustizministeriums zum Anspruch auf eine unverzügliche und kostenlose erste Kopie der vollständigen Behandlungsakte. Bei Zustimmung des Bundesrats tritt diese in Kraft. Arztpraxen und Kliniken müssen dann auf Wunsch die erste Kopie unentgeltlich bereitstellen, was für die Aufklärung von Fehlern entscheidend ist.
Redaktion: X-Press Journalistenbüro GbR
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