Elektronische Heilberufsausweise (eHBA) müssen bis 30. Juni 2026 ausgetauscht werden

von | Nov. 28, 2025 | Digitalisierung, Politik

Bis spätestens 30. Juni 2026 müssen zahlreiche elektronische Heilberufsausweise (eHBA) ausgetauscht werden, auch wenn ihr offizielles Ablaufdatum später liegt. Darauf macht die Bundesärztekammer aufmerksam.

Der Austausch ist aus zwei Gründen erforderlich:

Erstens dürfen ab 1. Juli 2026 eHBA der Generation 2.0 aus Sicherheitsgründen nicht mehr genutzt werden. Diese verwenden nur den Verschlüsselungsalgorithmus RSA 2048-Bit, der als veraltet gilt. Die Nachfolgegeneration 2.1 setzt zusätzlich auf ECC (Elliptic Curve Cryptography), das den aktuellen Standards entspricht und die Telematikinfrastruktur zukunftssicher macht. Betroffen sind Ausweise von D-Trust/Bundesdruckerei und DGN/medisign.

Symbolbild. Credits: OpenClipart-Vectors/Pixabay
Symbolbild. Credits: OpenClipart-Vectors/Pixabay

Zweitens sind eHBA mit Chips betroffen, bei denen eine theoretische Schwachstelle entdeckt wurde. Hier sind ebenfalls D-Trust/Bundesdruckerei und SHC+Care betroffen.

Der Massentausch stellt eine große Herausforderung für Kartenanbieter und Ärztekammern dar. Anbieter werden die betroffenen Ärztinnen und Ärzte in mehreren Wellen informieren und auf ihren Webseiten detaillierte Anleitungen bereitstellen. Ohne rechtzeitigen Austausch werden die eHBA ab dem Stichtag gesperrt, wodurch Dienste wie E-Rezept oder elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur über Ersatzverfahren nutzbar bleiben. Frühzeitige Reaktion auf die Anbieter-Kontaktaufnahme ist daher essenziell, um Ausfälle zu vermeiden.


Redaktion: X-Press Journalistenbüro GbR

Gender-Hinweis. Die in diesem Text verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich immer gleichermaßen auf weibliche, männliche und diverse Personen. Auf eine Doppel/Dreifachnennung und gegenderte Bezeichnungen wird zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet.

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